{"id":167,"date":"2019-10-12T14:39:21","date_gmt":"2019-10-12T14:39:21","guid":{"rendered":"http:\/\/leer-haltern.de\/?page_id=167"},"modified":"2019-10-12T14:39:54","modified_gmt":"2019-10-12T14:39:54","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/leer-haltern.de\/?page_id=167","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h4><strong>Satzung des Sch\u00fctzenvereins Leer-Haltern 1609 e.V. <\/strong><\/h4>\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<h4><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Leer-Haltern 1609 e.V.&#8220;<\/li>\n<li>Er hat seinen Sitz in Haltern, 48612 Horstmar-Leer und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.<\/li>\n<li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<h4><strong>\u00a7 2 Zweck und Aufgaben des Vereins <\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Zweck des Vereins ist es, insbesondere das traditionelle Brauchtum des Sch\u00fctzenwesens zu pflegen und zu erhalten.<\/li>\n<li>Der Verein wird unter Wahrung der allgemeinen Gleichbehandlung seiner Mitglieder nach demokratischen Grunds\u00e4tzen gef\u00fchrt.<\/li>\n<li>Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:\n<ol>\n<li>Veranstaltung des Sch\u00fctzenfestes,<\/li>\n<li>Vereinsaktivit\u00e4ten, insbesondere Vereinsfahrten, Osterfeuer einsammeln, Osterfeuer, Osterball, Sch\u00fctzenfest-Abrechnen, Seniorennachmittage und ein Kindersch\u00fctzenfest,<\/li>\n<li>Dialog mit der \u00d6ffentlichkeit,<\/li>\n<li>Teilnahme an Veranstaltungen befreundeter Vereine.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Anspr\u00fcche an das Vereinsverm\u00f6gen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<h4><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft <\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen m\u00e4nnliche Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden, die die Ziele des Vereins unterst\u00fctzen. Bei noch nicht vollj\u00e4hrigen Personen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.<\/li>\n<li>Frauen k\u00f6nnen in besonderen F\u00e4llen au\u00dferordentliche Mitglieder mit beratender Funktion werden. Ein besonderer Fall ist insbesondere gegeben, wenn es sich um die Witwe eines Vereinsmitglieds handelt oder wenn die Mitgliedschaft den Verein f\u00f6rdern soll.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft wird erworben durch Beitrittserkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Diese Erkl\u00e4rung kann m\u00fcndlich erfolgen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Annahme der Beitrittserkl\u00e4rung. Ein neues Mitglied wird in das Mitgliederverzeichnis des Vereins eingetragen und erh\u00e4lt eine Kopie der Satzung, der aktuellen Beitragsordnung und der Ehrenordnung.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft endet durch<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ol>\n<li>Austritt des Mitgliedes durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand,<\/li>\n<li>durch Tod des Mitgliedes,<\/li>\n<li>Ausschluss gem. \u00a7 3 Abs. 5.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<ol>\n<li>Ein Mitglied kann durch Beschluss des Gesamtvorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endg\u00fcltig. Das Mitglied ist zu der Versammlung einzuladen und anzuh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder <\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung erl\u00e4sst eine Gesch\u00e4ftsordnung, die die H\u00f6he und die F\u00e4lligkeit der von den Mitgliedern zu zahlenden Beitr\u00e4ge regelt. Die Gesch\u00e4ftsordnung soll unterscheiden zwischen Beitr\u00e4gen f\u00fcr verheiratete und unverheiratete Mitglieder.<\/li>\n<li>Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen in die Organe des Vereins gew\u00e4hlt werden und haben ein pers\u00f6nliches Stimmrecht in den Mitgliederversammlungen. Stimmrechte m\u00fcssen pers\u00f6nlich wahrgenommen werden.<\/li>\n<li>Mitglieder haben freien Zutritt zu Vereinsveranstaltungen und sollen aktiv an diesen teilnehmen. Ausnahmen werden durch Vorstandsbeschluss von Fall zu Fall bestimmt.<\/li>\n<li>Der Verein ehrt langj\u00e4hrige und verdiente Mitglieder. Die Mitgliederversammlung verabschiedet hierzu eine Gesch\u00e4ftsordnung die die Verleihung von Orden und Urkunden an Vereinsmitglieder regelt. Die Gesch\u00e4ftsordnung soll weiterhin festlegen, zu welchen Anl\u00e4ssen Orden getragen werden sollen.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins <\/strong><\/h4>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Mitgliederversammlung<\/li>\n<li>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/li>\n<li>Gesamtvorstand<\/li>\n<li>Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung <\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie wird vom Vorstandsvorsitzenden oder einem Vorstandsmitglied geleitet.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung stellt die Richtlinien f\u00fcr die Arbeit des Vereins auf und entscheidet Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung geh\u00f6ren insbesondere:\n<ol>\n<li>Wahl und Abwahl des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand,<\/li>\n<li>Wahl der Mitglieder des Beirats und der Rechnungspr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Beratung \u00fcber den Stand und die Planung der Vereinsarbeit,<\/li>\n<li>Genehmigung des vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand vorgelegten Wirtschafts- und Investitionsplans,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber den Jahresabschluss,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Gesch\u00e4ftsberichtes des Vorstandes,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes,<\/li>\n<li>Erlass und \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber die \u00dcbernahme neuer Aufgaben oder den R\u00fcckzug aus Aufgaben seitens des Vereins,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderungen der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Zur Durchf\u00fchrung von Wahlen bilden zwei Mitglieder aus der Versammlung die keinen weiteren Organen als der Mitgliederversammlung angeh\u00f6ren den Wahlausschuss. Alle Wahlen erfolgen geheim. Beschlussfassungen k\u00f6nnen per Handzeichen erfolgen. Wenn mindestens ein Mitglied eine geheime Abstimmung fordert, erfolgen auch Beschlussfassungen geheim.<\/li>\n<li>Zur Mitgliederversammlung wird vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand unter Angabe der vorl\u00e4ufigen Tagesordnung mindestens drei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 25 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangen. Sie muss l\u00e4ngstens f\u00fcnf Wochen nach Eingang des schriftlichen Antrags auf Berufung tagen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung ist immer beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Beschl\u00fcsse und, soweit zum Verst\u00e4ndnis \u00fcber deren Zustandekommen erforderlich, auch \u00fcber den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer unterschrieben.<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a7 7 Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftf\u00fchrer. Dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand sollen nach M\u00f6glichkeit mindestens eine und h\u00f6chstens zwei unverheiratete Vereinsmitglieder angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand f\u00fchrt die Vereinsgesch\u00e4fte ehrenamtlich.<\/li>\n<li>Zur rechtsverbindlichen Vertretung gen\u00fcgt die gemeinsame Zeichnung durch zwei Mitglieder des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/li>\n<li>Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder betr\u00e4gt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands im Amt.<\/li>\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand soll mindestens f\u00fcnf Mal pro Jahr tagen. Die Versammlungen sollen in der Bauerschaft Haltern stattfinden. Ausnahmen beschlie\u00dft der Gesamtvorstand. Zu den Vorstandsversammlungen ist der Beirat mindestens f\u00fcnf Mal pro Jahr mit einzuladen. Die schriftliche Einladung des Beirats hat mindestens eine Woche vorher zu erfolgen.<\/li>\n<li>Die Beschl\u00fcsse sind vom Schriftf\u00fchrer schriftlich zu protokollieren und vom Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0\u00a7 Beirat<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand wird in seiner Arbeit vom Beirat unterst\u00fctzt. Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand und Beirat bilden den Gesamtvorstand. Der Beirat besteht aus:\n<ol>\n<li>bis zu drei Beisitzern aus den Reihen der verheirateten Mitglieder,<\/li>\n<li>bis zu drei Beisitzern aus den Reihen der unverheirateten Mitglieder,<\/li>\n<li>drei Fahnenoffizieren,<\/li>\n<li>und den drei Offizieren: Oberst, Hauptmann und Adjutant.<\/li>\n<li>amtierende K\u00f6nige<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Von der unter 1. a und b genannten Zusammensetzung des Beirats darf abgewichen werden, wenn sich ansonsten durch die Besetzung der Fahnenoffiziere und Offiziere ein Ungleichgewicht zwischen verheirateten und unverheirateten Mitgliedern ergeben w\u00fcrde.<\/li>\n<li>Die Amtszeit der Beiratsmitglieder betr\u00e4gt 2 Jahre. Sie bleiben bis zur Bestellung des neuen Beirats im Amt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Beiratsmitglieder sind ehrenamtlich t\u00e4tig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Mitglieder f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zu Rechnungspr\u00fcfern.<\/li>\n<li>Die Rechnungspr\u00fcfer d\u00fcrfen weder dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand noch dem Beirat angeh\u00f6ren. Eine Wiederwahl ist f\u00fcr einen aufeinanderfolgenden Zeitraum nur einmal m\u00f6glich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Rechnungspr\u00fcfer pr\u00fcfen die Vereinskasse und den Jahresabschluss und geben das Ergebnis auf der Mitgliederversammlung bekannt. Hat die Pr\u00fcfung keine Beanstandungen ergeben, beantragen sie die Entlastung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>Im Rahmen der Mitgliederverwaltung werden von den Mitgliedern folgende Daten erhoben:\n<ol>\n<li>Vorname, Name<\/li>\n<li>Adresse<\/li>\n<li>Telefonnummer<\/li>\n<li>Geburtsdatum<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Diese Daten werden im Rahmen der Mitgliedschaft vom Verein gespeichert und verwaltet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht<\/li>\n<\/ol>\n<h4><strong>\u00a7 11 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung <\/strong><\/h4>\n<ol>\n<li>\u00dcber Satzungs\u00e4nderungen, die \u00c4nderung des Vereinszwecks und die Aufl\u00f6sung entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorschl\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen, Zweck\u00e4nderungen und zur Aufl\u00f6sung sind den stimmberechtigten Mitgliedern bis sp\u00e4testens zwei Wochen vor der Sitzung der Mitgliederversammlung zuzuleiten. F\u00fcr die Beschlussfassung ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur entschieden werden, wenn 1\/3 aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung anwesend sind.<\/li>\n<li>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die aufgrund ge\u00e4nderter gesetzlicher Regelungen oder Verordnungen vorgeschrieben werden, werden vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung, bei Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit des Vereins oder bei Wegfall der steuerbeg\u00fcnstigten Zwecke f\u00e4llt das gesamte Verm\u00f6gen zu gleichen Teilen an die Mitglieder des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Sch\u00fctzenvereins Leer-Haltern 1609 e.V. \u00a0 \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Sch\u00fctzenverein Leer-Haltern 1609 e.V.&#8220; Er hat seinen Sitz in Haltern, 48612 Horstmar-Leer und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 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